unsere Pädagogische Arbeit


Wir arbeiten nach den Inhalten des Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz. Dort sind die Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder festgeschrieben. Eine weitere Orientierung zum Wohle des Kindes und der Qualitätssicherung bieten die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen (BEE´s) der Landes Rheinland-Pfalz sowie das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz. „Nach §22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) haben Kindertagesstätten den Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Diese Aufgabe schließt neben der Betreuung von Kindern insbesondere auch deren Erziehung und Bildung ein. Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag.“
(Zitat: Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland- Pfalz)

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